
Mit großen Schritten nähert sich im Fördermittelprogramm Wir für Sachsen das Ende der Antragsfrist für das Förderjahr 2025! Bis einschließlich 31.10.2024 23:59 Uhr können Anträge noch digital eingereicht werden. Die Antragstellung ist ausschließlich online über das Förderportal www.wfs-foerderportal.de möglich. Es gibt keine Möglichkeit, nach dieser Zeit Anträge für 2025 zu stellen.
Für die Antragstellung 2025 werden folgende Nachweise benötigt (gilt nicht für Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie Kirchgemeinden):
- aktueller Vereinsregister-/Handelsregisterauszug (nicht älter als 1 Jahr) - aktuelle Auszüge können kostenfrei unter www.handelsregister.de abgerufen werden
- aktueller Freistellungsbescheid (Ausstellungsdatum nicht älter als 2021)
⚠️ Die Angaben der Vertretungsberechtigten müssen mit den Angaben im Vereinsregister übereinstimmen. Abweichungen davon sind durch Nachweise wie zum Beispiel Vollmachten zu belegen. Die benötigten Nachweis-Dokumente sind im Förderportal nur im Stammdaten-Bereich zu hinterlegen, nicht als Anlage zum Antrag.
Im Hilfe-Center finden Sie eine Vielzahl an FAQs und Anleitungen zu den verschiedenen Abläufen im Förderportal.
Gut zu wissen: Nach dem digitalen Einreichen des Antrags ist noch 14 Tage Zeit, die unterschriebene Antragsbestätigung hochzuladen. Die Frist 31.10.2024 gilt nur für das Einreichen des Online-Antrags.